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Roland Manger ROLAND MANGER
Managing Partner
München
schreibt für
Financial Times Deutschland
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28.04.2008   Streng geheim ! – Auch ohne Vertraulichkeitserklärung
 

Gründer verlangen oft Vertraulichkeitserklärungen von Venture Capital Gebern. Diese lehnen sie jedoch meist ab, aus guten Gründen

Die Zahl ist schon enorm: Wir bekommen über 1000 Business Pläne im Jahr, die meisten aus Deutschland, einige aus dem europäischen Ausland und wenige darüber hinaus.

Größtenteils wenden sich die Gründer selbst direkt an uns, viele jedoch auch über Berater, die sie für die Suche nach Geld engagieren.

Häufig erhalten wir am Anfang kaum aussagefähige Informationen über das Vorhaben sondern werden zunächst aufgefordert eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben. Die eingesetzten Berater, oft aber auch selbst ernannte Experten im Internet raten den Gründern: Vertrau keinem VC ! Vielleicht will er nur Deine Ideen stehlen.

Dies mag im Einzelfall bei einigen schwarzen Schafen vorgekommen sein, wer als VC langfristig im Geschäft bleiben will, kann sich ein solches Verhalten nicht leisten. Hier zählt vor allem die Reputation.

Trotzdem werden wir oft gefragt: Warum unterschreibt Ihr unsere Vertraulichkeitserklärung nicht? Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
Wenn man im Jahr über 1000 Business Pläne bekommt und im Rahmen der Arbeit mit bestehenden Portfoliounternehmen ebenfalls jährlich zig Aktenordner von Markt und Geschäftsinformationen ansammelt, hat man keine Möglichkeit wirklich nach zu verfolgen welche Information man wann über welchen Weg wofür erhalten hat. Die meisten Vertraulichkeitserklärungen sind aber so allgemein gehalten, dass man als VC gleich russisches Roulette spielen könnte.

Man könnte natürlich sehr genau definieren was wie lange vertraulich zu halten ist, z.B. ein bestimmtes technisches Verfahren, welches man bewusst nicht patentieren will weil es damit offen gelegt wird und möglicherweise dann leicht umgangen werden kann. Hier wäre es theoretisch möglich zu vereinbaren, dass nur für dieses Faktum ein zeitlich beschränkter, vertraglicher Schutz besteht. Die internen Prozess von VCs müssten dann sicherstellen, dass alle diese spezifischen Vereinbarungen allen Mitarbeitern immer im richtigen Moment bekannt sind. Eine schwierige Aufgabe, aber vielleicht mit guten internen Informationssystemen zu lösen.

Es gibt jedoch ein noch grundlegenderes Problem mit Vertraulichkeitserklärungen: das amerikanische Gesellschaftsrecht.
Warum ist amerikanisches Recht für europäische Unternehmen relevant ?

Fast alle europäischen VCs haben einige Unternehmen, die irgendwann einmal in die USA umziehen. Für VCs, zumindest für uns, ist es wichtig bis zum Exit in den Aufsichtsgremien unserer Firmen vertreten zu sein. Das amerikanische Recht zwingt jedoch Mitglieder amerikanischer Board of Directors (BOD) alle Informationen, die für das vom BOD geleitete Unternehmen wichtig sind, offen zu legen, unabhängig aus welcher Quelle diese Informationen stammen. Damit können VCs in einen unauflöslichen rechtlichen Konflikt kommen.

Auch wenn man dies als Gründer akzeptiert, bleibt immer noch die Frage: wie hüte ich mich vor schwarzen Schafen ? Man kann hier jedoch pragmatisch vorgehen. Die meisten VCs veröffentlichen Ihre aktiven Portfolio Unternehmen auf ihrer Website. Falls nicht, kann man sich eine komplette Liste geben und bestätigen lassen. Somit kann der Gründer selbst einschätzen ob es möglicherweise Wettbewerbskonflikte mit dem aktiven Portfolio des VCs gibt.

Außerdem muss man nicht von Anfang an gleich jede Einzelheit eines Vorhabens kommunizieren. Wenn alles gut läuft, trifft man sich sowieso öfter und kann so Zug um Zug Vertrauen aufbauen und immer mehr Details offen legen.

Diese Verfahren birgt zwar keine Garantie, ist aber ein pragmatischer Weg, wenn man mit VCs ins Geschäft kommen will.

   

 
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