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Roland Manger ROLAND MANGER
Managing Partner
München
schreibt für
Financial Times Deutschland
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24.12.2007   Vom Einsperren und von Zwangsjacken
 

Finanzierungsbedingungen von VCs werden oft als Schikanen wahrgenommen, stellen sich aber meistens für die Leistungsträger im Unternehmen als Segen heraus

Ich fühle mich oft wie Bill Murray in „Und täglich grüßt das Murmeltier“ (link: http://de.wikipedia.org/wiki/Und_t%C3%A4glich_gr%C3%BC%C3%9Ft_das_Murmeltier ). Bei jedem neuen Investment spielt sich immer wieder die gleiche Geschichte ab: Gründer und VCs diskutieren und gestalten den Geschäftsplan über Wochen und Monate, wir entscheiden uns zu investieren, legen eine Ansichtserklärung mit den wesentlichen Bedingungen für unser Investment vor und … sehen lange Gesichter.

Viele Gründer sind nicht darauf vorbereitet, unter welchen Rahmenbedingungen normalerweise VC-Investments ablaufen. Zum ersten Mal erfahren Sie von Liquidationspräferenzen, Verwässerungsschutz und Mitverkaufsverpflichtungen.

Damit ist das Arsenal der vermeintlichen Folterwerkzeuge der VCs noch nicht erschöpft.

Das so genannte Gründer-Vesting ist ein beliebtes Streitobjekt. Es besagt, dass Gründer nur Schritt für Schritt über zwei oder mehr Jahre wirklich voll über ihre Anteile am Unternehmen verfügen können. Falls Sie vorher aussteigen oder als Manager gekündigt werden, geben sie ihre Anteile zu (einem sehr geringen) Nominalwert ab.

Großer Aufschrei! „Enteignung“ ist dann noch eines der chamantesten Wörter, die gefunden werden. Doch welche Logik steckt hinter dieser Vereinbarung ?

Die folgende Situation ereignet sich (leider) bei den meisten Startups im Laufe der ersten paar Jahre:

Drei Freunde (es kann auch eine andere Zahl sein) gründen eine Firma und werden finanziert. Jeder hält einen signifikanten Anteil am Unternehmen. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass einer nicht die Erwartungen der anderen erfüllt. Es muss Ersatz geschaffen werden. Der oder die Neue möchte auch angemessen am Unternehmen beteiligt werden um mitzuhelfen den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Aber keiner will Anteile abgeben.

Der VC nicht, denn er hat seinen Teil des Handels erfüllt. Die anderen beiden Gründer haben Ihre Leistung erbracht und sollen für das Versagen des Dritten nicht bestraft werden. Das Unternehmen ist jung und gerade in dem Moment nichts wert, wenn ein solches Problem auftritt. Dies ist eine potenziell lebensbedrohliche Situation für das Unternehmen, die aus Sicht der weiter aktiven Beteiligten drastische Massnahmen rechtfertigt. Während der Verhandlung zur Finanzierung des Unternehmens wehren sich die drei Freunde mit allen Mitteln gegen diese Regelung. Wenn der Fall der Fälle eintritt, sind zwei dann heilfroh, dass sie existiert.

Aber auch wenn ein Gründer an Bord bleibt, kann er im allgemeinen bis zum Exit nicht über seine Anteile verfügen. Eine sogenannte Lock-Up-Regelung verhindert, dass Grüner ihre Anteile vorzeitig verkaufen. Warum soll das verhindert werden ?

Es geht darum, möglichst lange die Interessen zwischen VC und Gründern im Einklang zu lassen. Wenn ein Gründer vorzeitig verkauft, signalisiert er, dass er kein finanzielles Interesse mehr am Unternehmen hat. Häufig verunsichert er dadurch potenzielle Investoren, die dann lieber die Finger von der Firma lassen.

Auch wenn solche Vereinbarungen auf den ersten Blick oft wie Schikanen aussehen; es geht darum, für alle die wirklich zur Wertsteigerung des Unternehmens beitragen, sicherzustellen, dass der optimale Wert von allen erreicht und realisiert werden kann.

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